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Gemeinde St. Koloman

Bürgermeisterbrief

07.01.2005
Der Jahreswechsel stand ganz im Zeichen der Flutkatastrophe in Südostasien; die sintflutartige Gewalt der Natur hat nicht nur vieles zerstört, sondern vor allem vielen Menschen unsagbares Leid gebracht. Wir alle sind aufgefordert, unseren Beitrag für den Wiederaufbau zu leisten, auch als Dank dafür, dass wir von solchem Leid und Schicksal verschont geblieben sind.


Aktion Generationendorf -
Sprechstunde für Hörgeräte und Brillen
Durch den Erfolg im letzten Jahr haben wir uns gemeinsam mit der Firma Optik Schauer auch heuer dazu entschlossen, einmal im Quartal eine Sprechstunde des Hörgeräteakustikers bzw. für Sehhilfen zu organisieren. Diese Sprechstunde findet jeweils am 1. Donnerstag im Quartal von 16.00 – 17.00 Uhr im Gemeindezentrum statt; der nächste Termin ist daher am Donnerstag, 13. Jänner 2005.

 Kinderturnen
Für Kinder von 2 – 5 Jahren beginnt am Donnerstag, 13. Jänner 2005 in der Zeit von 15.00 – 16.00 Uhr das „Kinderturnen“ im Turnsaal der Volksschule. Für 10 Einheiten sind € 15.—zu bezahlen, Anmeldungen nimmt Romana Brunauer entgegen (06241/614 oder 0664/655 95 55).

 Winterdienst auf Gehsteigen, Hauseinfahrten usw.
Die Marktgemeinde Kuchl hat uns dankenswerter Weise einen Text zur gesetzlichen Regelung des Winterdienstes überlassen: Gemäß § 93 Abs 1 StVO haben die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen entlang der gesamten Liegenschaft in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Weiters haben die genannten Anrainer dafür zu sorgen, daß Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Häuser und Gebäuden entfernt werden (§ 93 Abs 2 StVO). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Gehsteigräumung durch die Gemeinde die einzelnen Eigentümer nicht von ihren Anrainerpflichten nach § 93 StVO befreit und sich die Anrainer nicht darauf verlassen dürfen, dass die Gehsteige von der Gemeinde St. Koloman überhaupt und rechtzeitig geräumt werden. Seitens der Gemeinde St. Koloman wird daher noch einmal festgehalten, dass keine Haftung für Schäden übernommen wird, die durch ein Nichträumen oder Nichtbestreuen entstehen. Die Haftung liegt hier ganz alleine beim Grundeigentümer!
Weiters werden alle Anrainer (auch außerhalb des Ortsgebietes) darauf hingewiesen, dass gemäß § 92 Abs 1 StVO jede die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße verboten ist. Darunter ist auch die Ablagerung von Schnee auf der Straße zu verstehen, der im Winter von den Hauseinfahrten etc. weggeräumt wurde und vielfach auf öffentlichen Straßen gelagert wird (oft in der Annahme, der Schneepflug beseitige diesen von der Straße). Abgesehen, dass dieses Verhalten nach der StVO verboten ist, kann dies auch gerichtliche Folgen nach sich ziehen, wenn z.B. ein Rad- oder Mopedfahrer aufgrund des Schnees zu Sturz kommt und sich verletzt.
Die Gemeinde wird auch weiterhin so wie bisher die Räumung und Streuung vornehmen, dennoch sollen die gesetzlichen Bestimmungen ernst genommen werden (Verunreinigung der Straßen, Schneewächten auf Dächern, usw.), um allfällige Probleme nach Möglichkeit auszuschalten.

Ich darf noch auf den „Start des Faschings“ mit dem Kameradschaftsabend am Samstag, 8. Jänner 2005 um 20.00 Uhr im GH Kirchenwirt hinweisen und im Namen des Kameradschaftsbundes einladen.

Bis zum nächsten Mal verbleibe ich als euer Bürgermeister